Alle Kinder lernen sprechen. Ganz von alleine? Nein, es gibt viele Kinder, denen dies ohne Hilfe nicht gut gelingt.
Besuchen Sie zunächst Ihren Kinderarzt, der Ihnen bei festgestelltem Bedarf ein Rezept für eine logopädische Behandlung ausstellt. Der Logopäde untersucht, ob bei Ihrem Kind eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt. Sollte dies der Fall sein und eine ambulante Behandlung nicht ausreichen, stellen Sie Ihr Kind in Niedersachsen der Fachberatung Hören und Sprache in Ihrem Gesundheitsamt vor. Der Fachberater überprüft Ihr Kind und berät Sie anschließend über die therapeutischen Angebote.
"Die gute Beratung in freundlicher Atmosphäre hat uns Eltern gut getan."
Wir erhalten das Gutachten der Fachberatung und laden Sie zusammen mit Ihrem Kind zu uns ein. Sie können sich in Ruhe unser Sprachheilzentrum anschauen. Wir erklären Ihnen alles und beantworten gerne Ihre Fragen. Im Anschluss informieren wir Sie darüber, welche unterstützenden Maßnahmen schon vor der Aufnahme erfolgen können.
Wenn Sie sich für eine Behandlung bei uns entscheiden, stellen Sie bei Ihrem Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe zur Kostenübernahme. Das Sozialamt leitet den Antrag dann an Ihre Krankenkasse weiter. Die Dauer der Förderung umfasst zunächst ein Jahr; vorbehaltlich einer Verlängerung.
Anschließend stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab und sobald die Kostenzusage vorliegt, kann Ihr Kind mit der Behandlung beginnen.