Wenn Sie Ihr Kind in eine Sprachheileinrichtung geben, haben Sie sicher viele Fragen. Hier beantworten wir Ihnen einige davon. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, falls Sie weitere Fragen haben.
Allgemeines
Heimweh ist etwas sehr Verständliches, wenn ein Kind in eine neue, ungewohnte Umgebung kommt. Vielen Kindern wird auch schnell klar, dass sie Kraft und Geduld aufbringen müssen, um ihre Probleme in den Griff zu bekommen.
Manches muss hart erarbeitet werden. Das ist mühsam und macht nicht immer Spaß. Es ist aber auch der Boden, auf dem Selbstbewusstsein und Stolz wachsen können. Allerdings haben oft die Eltern ein größeres Problem mit der Trennung als die Kinder selbst.
Manche Mütter oder Väter müssen sich zu Hause gegen Vorwürfe wehren, ihr Kind ins Internat gegeben zu haben. Manchen fällt es auch schwer, einen Teil der Verantwortung abzugeben, die sie bisher für ihr "Sorgenkind" übernommen haben. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder die vorübergehende Trennung gut bewältigen, Eltern und Kinder an dieser Herausforderung wachsen.
Behandlung
Zunächst dauert die Behandlung etwa 12 Monate. Nach Absprache mit den Eltern und Befürwortung durch die Fachberater kann die Behandlung verlängert werden.
Die Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen für ihr Kind. Für den nachhaltigen Erfolg der Behandlung bei uns im Sprachheilzentrum spielen sie eine wichtige Rolle.
Die beste Unterstützung besteht darin, an den Lernerfahrungen und der Entwicklung des Kindes teilzuhaben und das Kind zu ermutigen. Durch regelmäßige Gespräche mit dem Behandlungsteam werden die Eltern in den Behandlungsverlauf einbezogen. Dabei werden unter anderem auch Vorschläge besprochen, das Gelernte in den häuslichen Alltag zu übertragen.
Eltern helfen so ihrem Kind, das Gelernte zu festigen und in andere Lebensbereiche zu integrieren.
Kosten
Jedes Kind hat unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern die Möglichkeit, die Vorteile einer intensiven stationären Sprachheilbehandlung in unserem Sprachheilzentrum in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten der Behandlung und der Unterbringung werden von der Krankenkasse und/oder dem Sozialhilfeträger übernommen. Lediglich die Kosten für gemeinsame Freizeitaktivitäten und Schulmaterial oder Schulbücher müssen die Eltern übernehmen.
Schule
Die Beschulung nach Besuch des Sprachheilzentrums ist abhängig von der Schulreife des Kindes und den Fortschritten in der Sprachheilbehandlung. So wird in der Regel die Beschulung an der örtlichen Grundschule angestrebt.
Für einige Kinder kann der weitere Besuch einer Sprachheilklasse sinnvoll sein. Die Beschulung nach der Behandlung im Sprachheilzentrum wird rechtzeitig mit dem Behandlungsteam und den Eltern besprochen und gemeinsam vorbereitet.